Hallenbau

Windkraft - Eigenverbrauch oder Windpark:

Standortanalyse - Planungsvorbereitung - Aufstellung und Betrieb - als Betreibermodell oder zur Selbstnutzung

Eigenverbrauch abdecken

Sparen und Verdienen, keine Frage der Möglichkeiten.

Wir zeigen Ihnen Anlagen, die auf IIhren Betrieb zugeschnitten und genehmigungsfähig sind.

Die Anlagen können auf Wunsch auch mit Stromspeichern ausgerüstet werden.

Mit einer Kleinanlage sparen Sie kräftig beim Stromverbrauch und verdienen zusätzlich Geld über die Vergütung durch Einspeisung nach EEG. Fragen Sie uns.

Attraktive Pachteinnahmen sichern

Unsere Partner bieten erstklassige Pachtkonditionen. Einzelheiten zur Pachthöhe erhalten Sie nach einer Analyse vor Ort. Ein persönliches Gespräch mit uns und unserem Partner ist hierzu erforderlich.

Der produzierte Strom wird ins Netz eingespeist und nach EEG vergütet. Hieraus ergibt sich eine attraktive Geldanlage. Verzinsungen werden mit 4 - 8 % angegeben. Die Zukunft der Windenergie liegt in den Offshore-Parks. Diese werden auf dem offenen Meer errichtet und liefern von dort beständig Strom ans Festland, da dort immer eine kräftige Brise weht.

Planung von A bis Energie

Die Planungsanforderungen für eine Windkraftanlage oder einen Windpark sind hoch. Eine Baugenehmigung einholen, kostengünstig Zuwegung und Netzanschluss herstellen sind nur die ersten Hürden. Unsere Partner helfen Ihnen bei der Erschließung Ihrer Flächen und darüber hinaus:

  • Überprüfung der prinzipiellen Genehmigungsfähigkeit von Windenergieprojekten
  • Abschluss von Nutzungsverträgen und Pachtverhandlungen mit den Grundstückseigentümern
  • Datenanalyse und Auswertung von Windmessungen
  • Erstellung von Ertrags-, Schall- und Schattenwurfprognosen
  • Ermittlung der optimalen Aufstellung der Windkraftanlagen im Windpark
  • Vorbereitung und Durchführung der Genehmigungsverfahren
  • Erstellung von Planzeichnungen zur Windparkinfrastruktur
  • Vollständige Infrastrukturplanung
  • Komplette Bauausführung
  • Inbetriebnahme und Service
  • Rückbauabsicherung (nach 20 bzw. 25 Jahren)

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